Als erfahrene Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und juristische Berufsbetreuerin nehme ich mir in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Weimar stets persönlich Zeit für Ihr Anliegen, höre aufmerksam zu und setze mich engagiert ein für Ihr Recht und Ihre Interessen. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Praxiserfahrung und fundiertem Fachwissen.
Klärung sämtlicher Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht mit Fokus auf das Kindeswohl.
Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Rechtssichere Gestaltung von Testament und Erbverträgen unter Berücksichtigung von etwaigen Pflichtteilen.
Unterstützung bei Verkehrsunfällen, Mängeln rund um Autokauf und -verkauf, sowie Schadensregulierung.
Konflikte im familiären Bereich sind für die Betroffenen besonders belastend – emotional, zeitmäßig und finanziell. Damit Sie den Kopf frei bekommen können und sich nicht noch um die rechtlichen Einzelheiten kümmern müssen, stehe ich Ihnen als Fachanwältin für das gesamte Familienrecht zur Verfügung.
Egal, ob es um Trennung oder Scheidung geht, um Sorgerecht oder Umgang, um Hausrat, Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung – ich unterstütze Sie bei der Lösung Ihrer familienrechtlichen Probleme. Dabei steht immer das Kindeswohl an erster Stelle.
Ich vertrete seit Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung erhalten haben oder wenn Sie Ihre vorgefundenen Arbeitsbedingungen überprüfen lassen wollen, zeige ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf.
Auch als Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz oder bei Diskriminierung am Arbeitsplatz können Sie sich an mich wenden. Arbeitgebern stehe ich mit Rat und tat bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeits- oder Dienstverträgen zur Seite.
Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, kontaktieren Sie mich, ich berate und verteidige Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch. Überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen und vor allem praktischen Lösungen.
Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas nach seinem Ableben zuwenden möchte, frei – es sei denn, er hat sich bereits testamentarisch oder erbvertraglich gebunden.
Zugunsten gewisser Verwandter, wie Kindern und Eltern oder hinsichtlich des Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht / Pflichtteilsergänzungsrecht. Ich berate Sie gern vor der Abfassung von Testamenten oder Erbverträgen. Nutzen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten rechtzeitig vor dem Erbfall.
Ob Unfallschäden oder Autokauf und -verkauf – überall lauern rechtliche Fallstricke. Nach Unfällen im Straßenverkehr übernehme ich gern die Kommunikation mit den Versicherern und kümmere mich um die Formalitäten der Schadensregulierung.
Dazu werden die Ansprüche auf Sachschadenersatz, Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld geprüft und bei möglicher Mitverursachung auf richtige Berechnung der Quote geprüft. Bei Mängeln nach Autokauf sind Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadenersatz oder auch Rücktritt vom Kaufvertrag zu prüfen.